Vorratsgesellschaft als Auffanggesellschaft und zur Unternehmensfortführung

Mit einer Vorratsgesellschaft (AG, GmbH, KG) als Auffanggesellschaft aus der Krise: Auffanggesellschaft zur sofortigen Unternehmensfortführung ohne Altlasten, neuer Bonität, mit Bankverbindung und Bankkonto von www.vorratsgesellschaft-kaufen.de, erläutert der Wirtschaftsjurist Dr. jur. Lutz WERNER.

Ist in einer Unternehmenskrise zum weiteren Fortbestand der Existenz eine Auffanggesellschaft erforderlich, so kann hierfür ohne Zeitverzug innerhalb weniger Tage die Übernahme einer Vorratsgesellschaft in der Rechtsform einer AG, GmbH oder KG dienen. Auf diese Vorratsgesellschaft können die Geschäftsverbindungen übertragen und damit die unternehmerische Tätigkeit fortgesetzt werden.

Insolvenzbedrohte Unternehmen können mit einer Auffanggesellschaft die unternehmerische Existenz und bestehende Aufträge sichern. Lieferaufträge können auf die neue Auffanggesellschaft umgeschrieben werden. Auch zur Sicherung von Geschäftsverbindungen, von Know-how und Arbeitsplätzen übertragen wir Ihnen eine Auffanggesellschaft als im Handelsregister eingetragene Vorratsgesellschaft ohne Verbindlichkeiten mit einem Bankkonto, so dass Unternehmer in der Krise sofort mit der Auffanggesellschaft am Geschäftsleben / am Geschäftsverkehr teilnehmen und die unternehmerische Tätigkeit fortsetzen können.

  1. Die Auffanggesellschaft bzw. Vorratsgesellschaft begründet neue Bonität:

Mit einer vorgegründeten Auffanggesellschaft begründen Sie eine  neue Bonität und neue Identität, die von Ihrer Person unabhängig ist. Über den Kauf einer Auffanggesellschaft als Vorratsgesellschaft werden Sie über einen neuen Rechtsträger wieder kreditwürdig und finden einen unbelasteten Neuanfang. In der Auffanggesellschaft können Sie zudem über einen Treuhänder eine anonyme Beteiligung übernehmen, wenn Sie im Hintergrund bleiben möchten.

  1. Die Auffanggesellschaft tritt mit neuem Rating am Markt und bei den Banken auf:

Ist in einer Unternehmenskrise zum weiteren Fortbestand der unternehmerischen und privaten Existenz eine Auffanggesellschaft erforderlich, so kann hierfür ohne Zeitverzug die Übernahme einer vorgegründeten Kapitalgesellschaft als juristische Person dienen. Auf diese Vorratsgesellschaft können die Geschäftsverbindungen übertragen und die unternehmerische Auftragsabwicklung fortgesetzt werden.

  1. Die Auffanggesellschaft mit Beratungs- und Übernahmeservice und Finanzierungsberatung:

Bei der Übernahme einer Auffanggesellschaft bieten wir Ihnen den gesamten Übernahmeservice und eine “Rund-um-Beratung” für einen guten Start  mit Ihrer neuen Auffanggesellschaft. Wir helfen zudem auf Wunsch bei der weiteren Aufkapitalisierung und Finanzierung bzw. Kapitalerhöhung der Auffanggesellschaft.

  1. Die  Dienstleistungen der Dr. Werner Financial Service Gruppe für eine Auffanggesellschaft: GmbH, AG, KG und GmbH & Co KG bzw.AG& Co KG jüngst frisch ins Handelsregister eingetragen und nach notarieller Übernahme (Firmenänderung, Sitzverlegung, neuen Geschäftsführer etc.) sofort einsetzbar:
  • Beratung bei der Rechtsträgerwahl (GmbH, AG, KG oder GmbH & Co. KG),
  • Anpassung der Satzung an die Bedürfnisse  Ihres operativen Geschäfts bzw. an den Kapitalmarkt,
  • Vorbereitung des Notartermins und der Übernahmeverträge,
  • Umsetzung der Kapitalbeschaffung und
  • Einwerbung von Mezzanine-Kapital , Genussrechts-, Beteiligungs- oder Anleihekapital,
  • Finanzkommunikation zur Eigenkapitalbeschaffung  und Unternehmensfinanzierung,
  • Unterstützung durch das Finanzportal www.Anleger-Beteiligungen.de und des wöchentlich erscheinenden www.Investoren-Brief.de

Auskünfte und Informationen erhalten Interessenten kostenfrei von dem Wirtschaftsjuristen Dr. jur. Lutz WERNER unter info@vorratsgesellschaft-kaufen.de

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Handelsgesellschaft (AG, GmbH, KG) mit Kapitalbeschaffung

Kauf einer (Vorrats-) Gesellschaft wie AG, GmbH oder KG (http://www.Vorratsgesellschaft-kaufen.de) mit zusätzlicher Kapitalbeschaffung. Das bietet  die  Dr. Werner Financial Service Gruppe (www.finanzierung-ohne-bank.de) in Göttingen. Z. B. eignen sich sog. Vorratsgesellschaften für Jungunternehmer, Existenzgründer aber auch als Auffanggesellschaft mit zusätzlicher Finanzierung, erläutert der Wirtschaftsjurist Dr. jur. Lutz WERNER.

Mit einer Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Kommanditgesellschaft stellen wir Ihnen den passenden Rechtsträger für Ihre unternehmerischen Aktivitäten zur Verfügung. Diese Gesellschaft kann auf Wunsch auch mit künftiger Kapitalaufstockung und Kapitalerhöhung durch Eigenkapitalbeschaffung bzw. Beteiligungsfinanzierung über stimmrechtsloses Beteiligungskapital oder Nachrangdarlehen versehen werden.

Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine im Handelsregister eingetragene, voll handlungsfähige und schuldenfreie GmbH, AG oder KG zu einem günstigen Preis. Vorratsgesellschaften sind insbesondere für Existenzgründer geeignet, da sofort mit dem operativen Geschäft begonnen werden kann.

Die Vorratsgesellschaft ist eine vorgegründete, inaktive Handelsgesellschaft: Eine Vorratsgesellschaft ist eine von einem Dienstleister neu gegründete, in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die vollkommen unbelastet ist und noch keinerlei Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. Der Begriff der Vorratsgesellschaft ist von der BGH-Rechtsprechung in der Weise definiert, dass sie eine zum Verkauf vorbestimmte, frisch gegründete und rechtlich durch Handelsregistereintragung entstandene Neugesellschaft sein muss, in der noch kein einziges operatives Geschäft getätigt wurde. Im anderen Falle handelt es sich um eine gebrauchte Mantelgesellschaft als Altgesellschaft.

Die lastenfreie Vorratsgesellschaft steht zur Unternehmensgründung bzw. für Firmengründer / Existenzgründer zur Verfügung. Die Vorratsgesellschaft hat, weil sie noch nicht am Geschäftsverkehr teilgenommen hat, keine Verbindlichkeiten. Erwerber bekommen eine neue Rechtseinheit mit neuer Bonität und eine Vorratsgesellschaft ohne belastende Verlustvorträge, die bei der Fremdfinanzierung hinderlich wären. Käufer einer Vorratsgesellschaft stellen ihre Bonität auf neue “Füße”.

Bei der Übernahme einer Vorratsgesellschaft vermeiden Erwerber damit

  • die langen Eintragungsfristen und allen bürokratischen Aufwand
  • die persönliche Haftung der Gründungsgesellschafter während der Gründungsphase und
  • den im Geschäftsleben wenig beliebten Zusatz „in Gründung“.

Vorratsgesellschaft als Kapitalgesellschaften erhält man mit bzw. inklusive neuem Bankkonto: Wir übertragen Ihnen die Vorratsgesellschaft mit einem Bankkonto, so dass Sie sofort mit der Vorratsgesellschaft am Geschäftsleben / am Geschäftsverkehr teilnehmen können.

Die Vorratsgesellschaft gewährt somit eine neue Identität und neue Bonität:

  1. Mit einer Vorratsgesellschaft begründen Sie eine neue Bonität, die von Ihrer Person unabhängig ist.
  2. Über den Kauf einer Vorratsgesellschaft werden Sie über einen neuen Rechtsträger wieder kreditwürdig.
  3. Mit einer Vorratsgesellschaft können Sie zudem eine anonyme Beteiligung übernehmen, wenn Sie im Hintergrund bleiben möchten.

Die Vorratsgesellschaft kann auch als Auffanggesellschaft mit neuem Rating, neuer Bonität und neuer Identität genutzt werden. Ist in einer Unternehmenskrise zum weiteren Fortbestand der Existenz eine Auffanggesellschaft erforderlich, so kann hierfür ohne Zeitverzug die Übernahme einer Vorratsgesellschaft dienen. Auf diese Vorratsgesellschaft können die Geschäftsverbindungen übertragen und die unternehmerische Tätigkeit fortgesetzt werden.

Weitere Einzelheiten und Fragen erläutert gerne der Wirtschaftsjurist Dr. jur. Lutz WERNER, Vorstand der Hi-Tech Media AG,  unter info@hi-tech-media.de

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Handelsgesellschaft (AG, GmbH, KG) mit Kapitalbeschaffung

Kauf einer (Vorrats-) Gesellschaft wie AG, GmbH oder KG mit zusätzlicher Kapitalbeschaffung. Das bietet  die  Dr. Werner Financial Service Gruppe ( www.finanzierung-ohne-bank.de , Vorratsgesellschaft-Kaufen.de) in Göttingen. Z. B. eignen sich sog.Vorratsgesellschaften für Jungunternehmer mit zusätzlicher Finanzierung, erläutert der Wirtschaftsjurist Dr. jur. Lutz WERNER.

Mit einer Aktiengesellschaft AG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH oder einer Kommanditgesellschaft KG stellen wir Ihnen den passenden Rechtsträger für Ihre unternehmerischen Aktivitäten zur Verfügung. Diese Gesellschaft kann auf Wunsch auch mit künftiger Kapitalaufstockung und Kapitalerhöhung durch Eigenkapitalbeschaffung bzw. Beteiligungsfinanzierung über stimmrechtsloses Beteiligungskapital oder Nachrangdarlehen versehen werden.

Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft ( www.vorratsgesellschaft-kaufen.de) erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine im Handelsregister eingetragene, voll handlungsfähige und schuldenfreie GmbH, AG oder KG zu einem günstigen Preis. Vorratsgesellschaften sind insbesondere für Existenzgründer geeignet, da sofort mit dem operativen Geschäft begonnen werden kann.

Die Vorratsgesellschaft ist eine vorgegründete, inaktive Mantelgesellschaft: Eine Vorratsgesellschaft ist eine von einem Dienstleister neu gegründete, in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die vollkommen unbelastet ist und noch keinerlei Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. Der Begriff der Vorratsgesellschaft ist von der BGH-Rechtsprechung in der Weise definiert, daß sie eine zum Verkauf vorbestimmte, frisch gegründete und rechtlich durch Handelsregistereintragung entstandene Neugesellschaft sein muß, in der noch kein einziges operatives Geschäft getätigt wurde. Im anderen Falle handelt es sich um eine gebrauchte Mantelgesellschaft als Altgesellschaft.

Die lastenfreie Vorratsgesellschaft steht zur Unternehmensgründung bzw. für Firmengründer / Existenzgründer zur Verfügung. Die Vorratsgesellschaft hat, weil sie noch nicht am Geschäftsverkehr teilgenommen hat, keine Verbindlichkeiten. Erwerber bekommen eine neue Rechtseinheit mit neuer Bonität und eine Vorratsgesellschaft ohne belastende Verlustvorträge, die bei der Fremdfinanzierung hinderlich wären. Käufer einer Vorratsgesellschaft stellen ihre Bonität auf neue “Füße”.

Bei der Übernahme einer Vorratsgesellschaft vermeiden Erwerber damit die langen Eintragungsfristen, den bürokratischen Aufwand, die persönliche Haftung der Gründungsgesellschafter während der Gründungsphase und den im Geschäftsleben wenig beliebten Zusatz „in Gründung“.

Vorratsgesellschaft als Kapitalgesellschaften erhält man mit bzw. inklusive neuem Bankkonto: Wir übertragen Ihnen die Vorratsgesellschaft mit einem Bankkonto, so daß Sie sofort mit der Vorratsgesellschaft am Geschäftsleben / am Geschäftsverkehr teilnehmen können. Die Vorratsgesellschaft gewährt somit eine neue Identität und neue Bonität: Mit einer Vorratsgesellschaft begründen Sie eine n e u e Bonität, die von Ihrer Person unabhängig ist. Über den Kauf einer Vorratsgesellschaft werden Sie über einen neuen Rechtsträger wieder kreditwürdig. Mit einer Vorratsgesellschaft können Sie zudem eine anonyme Beteiligung übernehmen, wenn Sie im Hintergrund bleiben möchten.

Die Vorratsgesellschaft kann auch als Auffanggesellschaft mit neuem Rating, neuer Bonität und neuer Identität genutzt werden. Ist in einer Unternehmenskrise zum weiteren Fortbestand der Existenz eine Auffanggesellschaft erforderlich, so kann hierfür ohne Zeitverzug die Übernahme einer Vorratsgesellschaft dienen. Auf diese Vorratsgesellschaft können die Geschäftsverbindungen übertragen und die unternehmerische Tätigkeit fortgesetzt werden.

Weitere Einzelheiten und Fragen erläutert gerne der Wirtschaftsjurist Dr. jur. Lutz WERNER, Vorstand der Hi-Tech Media AG  unter info@hi-tech-media.de

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Die geeignete Rechtsform beim Kauf bzw. Gründung einer Handelsgesellschaft / Vorratsgesellschaft

Bei der Wahl der passenden bzw. geeigneten Rechtsform beim Kauf oder Gründung einer Handelsgesellschaft bzw. Vorratsgesellschaft stellt das Gesellschafts- und Handelsrecht eine Vielzahl von Unternehmens-Rechtsformen unter verschiedenen wählbaren Gesichtspunkten zur Verfügung.

Neben der privatrechtlichen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gibt es die im Handelsregister registrierten kaufmännischen Personenhandelsgesellschaften mit juristischen “Eigenständigkeiten” (z.B. die Kommanditgesellschaft, KG), die Annäherungen an juristische Personen haben (z.B. die Möglichkeit einer sog. Sachfirma). Die Kapitalgesellschaften als juristische Personen (GmbH und AG) sind in gesonderten Gesetzen geregelt.

Bei Unternehmens-Neugründungen, bei Ausgründungen von Unternehmensteilen (Spin-Offs) aus einem Unternehmen oder beim Kauf einer Gesellschaft (www.vorratsgesellschaft-kaufen.de) stellt sich die Frage der Rechtsformwahl für das neue Unternehmen.

Diese Auswahl der geeigneten Rechtsform ist unter finanzierungstechnischen (kapitalmarktrechtlichen), haftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten zu treffen. Dieser Beitrag von dem erfahrenen Wirtschaftsjuristen Dr. jur Lutz WERNER gibt einen kurzen Überblick über die handelsrechtlichen Rechtsformen, die das deutsche Gesellschafts- und Handelsrecht zur Verfügung stellt.

Eine sog. “beste Rechtsform” gibt es nicht. Es gibt nur personenbezogen die “passende und interessengerechte” Rechtsform, die von ganz persönlichen Verhältnissen, Interessen und Zielen abhängig ist.

Die Unternehmens-Rechtsformen sind im Handelsgesetzbuch, im GmbH-Gesetz und im Aktiengesetz sowie im Genossenschafts-Gesetz geregelt. Für die Gründung einer Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) oder die Übernahme einer Vorratsgesellschaft ( http://www.companies-for-sale.de, www.vorratsgesellschaft-kaufen.de ) kommen als Rechtsformen sowohl die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) mit persönlicher Haftung der Gesellschafter bzw. der Komplementäre in Betracht.

Die UG, die GmbH, die GmbH & Co KG und die Aktiengesellschaft sind jeweils haftungsrechtlich auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Lediglich für Steuern und Sozialabgaben muss der Geschäftsführer auch bei diesen Unternehmensrechtsformen gegebenenfalls persönlich einstehen. Die UG, die GmbH, die AG, die KGaA und die körperschaftlich strukturierte Genossenschaft sind juristische Personen (im Gegensatz zu natürlichen Personen) und gelten als sog. Kapitalgesellschaften.

Die GmbH & Co KG bzw. AG & Co. KG als sog. doppeltstöckige Gesellschaft verbinden die Vorteile einer Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen mit den steuerlichen Vorteilen des Einkommensteuerrechts der Verrechnung von positiven mit negativen Einkünften bei den Kommanditisten.

Bei der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt und sind sämtlich im Handelsregister eingetragen. Bei der Kommanditgesellschaft (KG) haftet nur der geschäftsführende Komplementär, während der oder die Kommanditisten nach Leistung ihrer Hafteinlagen von der weiteren persönlichen Haftung befreit sind.

Neben der Hafteinlage, die im Aussenverhältnis von Bedeutung ist, kann im Innenverhältnis der Gesellschafter abweichend eine höhere Pflichteinlage vereinbart werden.

Bei der OHG und der KG sind immer mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Nur die GmbH, die GmbH & Co KG und die AG können als “Einmanngesellschaft” gegründet und geführt werden.

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine eher selten gebräuchliche Rechtsform. Die Vorstände der KGaA sind haftende “Komplementäre” und die nichthaftenden Gesellschafter sind hier keine Kommanditisten, sondern Aktionäre.

Übertragungsvorteile (Fungibilität) von Gesellschaftsanteilen bei der OHG, KG und AG: Wegen der Fungibilität und der kostenfreien Übertragung der Anteile und wegen des Standings und der Reputation ist für die beteiligungsorientierte Finanzierung die Aktiengesellschaft zu empfehlen. Die Aktien könnten als Inhaber-Stammaktien ausgegeben werden, so dass sie namenslos sind. Diese könnten dann zu jeder Zeit innerhalb der Aktionäre oder einer Familie oder an Dritte formfrei übertragen werden, ohne dass dies mit festen Daten irgendwo (z.B. im Handelsregister) amtlich dokumentiert wird. Inhaber-Aktien können somit anonym gehalten werden, da an das Handelsregister keine Gesellschafter-Listen eingereicht werden müssen. Dies ist bei der KG und auch der GmbH anders. Hier sind die Gesellschafter namentlich für das Handelsregister zu benennen.

Die Kommanditanteile (Kommanditgesellschafts-Anteile) können ebenfalls formfrei und somit kostenfrei durch privatschriftlichen Vertrag übertragen werden. Allerdings sind die Kommanditgesellschafter immer im Handelsregister eingetragen und somit öffentlich und namentlich genannt. Eine Ausnahme ist dann gegeben, wenn eine Beteiligung über einen Treuhandgesellschafter und Verwaltungstreuhänder erfolgt z.B. bei KG-Fonds.

Geschäftsanteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH-Anteile) können dagegen nur durch notarielle Beurkundung übertragen, verkauft bzw. im Wege der Erbfolge verschenkt werden, so dass immer Notarkosten für die Übertragung anfallen. Zudem müssen die einzelnen GmbH-Gesellschafter in vorzulegenden Gesellschafterlisten jährlich dem Handelsregister mitgeteilt werden. Dementsprechend ist jeder GmbH-Beteiligte im Handelsregister notiert.

Die kapitalmarktfähige Rechtsform der Aktiengesellschaft: Die Rechtsform der Aktiengesellschaft wäre auch für eine Privatplatzierung (Private Placement) von stimmrechtslosem Beteiligungskapital (z.B. stillen Beteiligungen, Genussrechten oder Anleihen) oder die Platzierung von Aktien bei einem späteren Börsengang zur weiteren Kapitalerhöhung und Liquiditätsbeschaffung von Vorteil (siehe http://www.finanzierung-ohne-bank.de), da diese Rechtsform den besten Ruf am Beteiligungs- und Kapitalmarkt genießt. Die Aktiengesellschaft wird, da es in Deutschland lediglich ca. 13.000 AG´s gibt, als etwas Besonderes empfunden. GmbH´s und KG´s gibt es millionenweise. Noch sehr selten ist die Europäische Aktiengesellschaft SE (Gründungs-Kapitalbedarf Euro 120.000,-).

Steuerliche Vor- und Nachteile ergeben sich bei der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft als GmbH oder AG nicht, so dass dieser Gesichtspunkt bei der Rechtsformwahl einer der Kapitalgesellschaften unbeachtet bleiben kann. Die Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer, während die Personengesellschaften wie die Kommanditgesellschaft, die Offene Handelsgesellschaft und die GmbH & Co KG der Einkommensteuer der jeweiligen Gesellschafter nach einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung unterliegen. Die Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaften haben somit die Möglichkeit, positive mit negativen Einkünften zu verrechnen.

Nähere Informationen, auch über den schnellen und problemlosen Kauf einer schon vorgegründeten Gesellschaft siehe unter www.vorratsgesellschaft-kaufen.de.

Anfragen auch unter info@hi-tech-media.de oder direkt bei Dr. L. WERNER (l.werner@hi-tech-media.de).

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Vorratsgesellschaft als Auffanggesellschaft

Mit einer Vorratsgesellschaft als Auffanggesellschaft aus der Krise: Auffanggesellschaft zur sofortigen Unternehmensfortführung ohne Altlasten mit Bankverbindung und Bankkonto von www.vorratsgesellschaft-kaufen.de erläutert der Wirtschaftsrechtler Dr. jur. Lutz WERNER.

Ist in einer Unternehmenskrise zum weiteren Fortbestand der Existenz eine Auffanggesellschaft erforderlich, so kann hierfür ohne Zeitverzug innerhalb weniger Tage die Übernahme einer Vorratsgesellschaft in der Rechtsform einer AG, GmbH oder KG dienen. Auf diese Vorratsgesellschaft können die Geschäftsverbindungen übertragen und damit die unternehmerische Tätigkeit fortgesetzt werden.

Insolvenzbedrohte Unternehmen können mit einer Auffanggesellschaft die unternehmerische Existenz und bestehende Aufträge sichern. Lieferaufträge können auf die neue Auffanggesellschaft umgeschrieben werden. Auch zur Sicherung von Geschäftsverbindungen, von Know-how und Arbeitsplätzen übertragen wir Ihnen eine Auffanggesellschaft als im Handelsregister eingetragene Vorratsgesellschaft ohne Verbindlichkeiten mit einem Bankkonto, so dass Unternehmer in der Krise sofort mit der Auffanggesellschaft am Geschäftsleben / am Geschäftsverkehr teilnehmen und die unternehmerische Tätigkeit fortsetzen können.

  1. Die Auffanggesellschaft bzw. Vorratsgesellschaft begründet neue Identität und neue Bonität:

Mit einer vorgegründeten Auffanggesellschaft begründen Sie eine  n e u e Bonität, die von Ihrer Person unabhängig ist. Über den Kauf einer Auffanggesellschaft als Vorratsgesellschaft werden Sie über einen neuen Rechtsträger wieder kreditwürdig und finden einen unbelasteten Neuanfang. In der Auffanggesellschaft können Sie zudem über einen Treuhänder eine anonyme Beteiligung übernehmen, wenn Sie im Hintergrund bleiben möchten.

  1. Die Auffanggesellschaft tritt mit neuem Rating am Markt und bei den Banken auf:

Ist in einer Unternehmenskrise zum weiteren Fortbestand der unternehmerischen und privaten Existenz eine Auffanggesellschaft erforderlich, so kann hierfür ohne Zeitverzug die Übernahme einer vorgegründeten Kapitalgesellschaft als juristische Person dienen. Auf diese Vorratsgesellschaft können die Geschäftsverbindungen übertragen und die unternehmerische Auftragtsabwicklung fortgesetzt werden.

  1. Die Auffanggesellschaft mit Beratungs- und Übernahmeservice und Finanzierungsberatung:

Bei der Übernahme einer Auffanggesellschaft bieten wir Ihnen den gesamten Übernahmeservice und eine “Rund-um-Beratung” für einen guten Start  mit Ihrer neuen Auffanggesellschaft. Wir helfen zudem auf Wunsch bei der weiteren Aufkapitalisierung und Finanzierung bzw. Kapitalerhöhung der Auffanggesellschaft.

  1. Die  Dienstleistungen der Dr. Werner Financial Service Gruppe für eine Auffanggesellschaft:

GmbH, AG, KG und GmbH & Co KG bzw.AG& Co KG jüngst frisch ins Handelsregister eingetragen und nach notarieller Übernahme (Firmenänderung, Sitzverlegung, neuen Geschäftsführer etc.) sofort einsetzbar:

  • Beratung bei der Rechtsträgerwahl (GmbH, AG, KG oder GmbH & Co. KG)
  • Anpassung der Satzung an die Bedürfnisse  Ihres operativen Geschäfts bzw. an den Kapitalmarkt
  • Vorbereitung des Notartermins und der Übernahmeverträge
  • Umsetzung der Kapitalbeschaffung und der Einwerbung von Mezzanine-Kapital , Genussrechtskapital, stillem  Beteiligungskapital oder Anleihekapital
  • Finanzkommunikation zur Eigenkapitalbeschaffung  und Unternehmensfinanzierung unter http://www.Anlage-Beteiligungen.de

Auskünfte und Informationen erhalten Interessenten kostenfrei von dem Wirtschaftsrechtler Dr. jur. Lutz WERNER unter info@vorratsgesellschaft-kaufen.de

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Vorratsgesellschaften (AG, GmbH, KG) mit Garantie

Wir stellen Ihnen den passenden Rechtsträger für Ihre unternehmerischen Aktivitäten zur Verfügung. Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft (www.Vorratsgesellschaft-kaufen.de) erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine im Handelsregister eingetragene, voll handlungsfähige und garantiert schuldfreie GmbH, AG oder Kommanditgesellschaft (KG), erläutert Dr. jur. Lutz WERNER, Vorstand der Hi-Tech Media AG und Experte im Handels- und Wirtschaftsrecht, insbesondere Handelsgesellschaften.

Mit dem Kauf einer Vorratsgesellschaft vermeiden Sie die langen Eintragungsfristen, die persönliche Haftung der Gründungsgesellschafter während der Gründungsphase, den im Geschäftsleben wenig beliebten Zusatz „in Gründung“ und jeglichen bürokratischen Aufwand. Wir beraten Sie dabei durch unsere Spezialisten bei der Wahl der passenden Rechtsform usw.

Unsere Dienstleistung:

  • GmbH´s, AG´s und KG´s mit verschiedenen Gründungsjahren und/oder abweichenden Geschäftsjahren vorrätig
  • Beratung bei der Rechtsträgerwahl (GmbH, AG oder KG)
  • Anpassung der Satzung an Ihre Bedürfnisse
  • Vorbereitung des Notartermins und der Übernahmeverträge
  • Bei der Emission von Aktien/Genusscheinen/Inhaberschuldverschreibungen Beschaffung der Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN)

Ihr Vorteil

  • Sie erhalten eine im Handelsregister eingetragene und sofort handlungsfähige Gesellschaft
  • Sie haben anfänglich einen geringeren Liquiditätsaufwand
  • Sie vermeiden den Zusatz „in Gründung“
  • Die Satzung, Name, Geschäftssitz, Geschäftsführer usw.sind direkt auf Ihr Unternehmen und Ihre Interessen zugeschnitten
  • Sie umgehen die persönliche Haftung während der Gründungsdauer
  • Ihr Unternehmen ist sofort in einer kapitalmarktfähigen Rechtsform aufgestellt

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht uns anzurufen oder zu mailen: info@vorratsgesellschaft-kaufen.de

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Kauf einer Vorratsgesellschaft: Zweck, Service, Vor- und Nachteile

Bei einer Vorratsgesellschaft handelt es sich um eine Handelsgesellschaft (AG, GmbH, KG), die nur zu dem Zweck auf Vorrat gegründet wird, um im Bedarfsfall kurzfristig an einen Interessanten verkauft zu werden, erläutert Dr. Lutz WERNER, Vorstand der www.Hi-Tech-Media.de

Eine  Vorratsgesellschaft ist etwa dann interessant, wenn der betreffende Erwerber zügig einen Rechtsträger mit Haftungsbeschränkung (auf das Gesellschaftsvermögen haftungsbeschränkt) benötigt, um mittels dieses Rechtsträgers eine neue Geschäftstätigkeit zu starten oder einen anderen Gegenstand, etwa eine Unternehmensbeteiligung oder z.B. eine Immobilie, zu erwerben. Es kann also bei Projekten eine sofortige Rechts- und Vermögenszuordnung erreicht werden.

Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich daher regelmäßig um Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH oder der AG. Sie wurden meist mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital vorgegründet. Unternehmenszweck der Vorratsgesellschaft ist die „Verwaltung eigenen Vermögens“. Die Vorratsgesellschaft entfaltet zunächst keine eigene Geschäftstätigkeit und muss aus Rechtsgründen bis zum Verkauf inaktiv sein. Der Gründer hält sie auf Abruf bereit (also auf „Vorrat“), damit sie durch einen Interessenten erworben und aktiviert werden kann.

So stellt z.B. http://www.Vorratsgesellschaft-kaufen.de den passenden Rechtsträger für die unternehmerischen Aktivitäten zur Verfügung. Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft erhält der Interessent innerhalb von 24 Stunden eine im Handelsregister eingetragene, voll handlungsfähige und schuldenfreie GmbH, AG oder Kommanditgesellschaft (KG). Eine Vorratsgesellschaft ist eine neu gegründete, in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die vollkommen unbelastet ist. Der neue Rechtsträger kann zudem sofort zur weiteren Kapitalbeschaffung über private Kapitalgeber und Investoren mit einer Privatplatzierung eingesetzt werden.

Unternehmer umgehen mit dem Erwerb einer Vorratsgesellschaft lange Eintragungsfristen, die persönliche Haftung der Gründungsgesellschafter während der Gründungsphase und den im Geschäftsleben wenig beliebten Zusatz „in Gründung“.

Dienstleistungen der Hi-Tech Media AG, Abteilung Vorratsgesellschaften:

Vorrats- GmbH´s, AG´s und KG´s aktuell neu eingetragen oder mit verschiedenen Gründungsjahren und/ oder abweichenden Geschäftsjahren  · Beratung bei der Rechtsträgerwahl (GmbH, AG, oder KG)  · Anpassung der Satzung an Ihre Bedürfnisse bzw. an den Kapitalmarkt  · Vorbereitung des Notartermins und der Übernahmeverträge  · Bei der Emission von Aktien / Genussscheinen / Inhaberschuldverschreibungen Beschaffung der Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) / International-Security-Identification-Number (ISIN)  · Finanzkommunikation zur Eigenkapitalbeschaffung/ Unternehmensfinanzierung.

Vorteile und Nachteile beim Erwerb einer Vorratsgesellschaft:

Sie erhalten eine im Handelsregister eingetragene und sofort voll handlungsfähige Handelsgesellschaft  (AG, GmbH, KG) mit notarieller Garantie, dass keine Altlasten vorhanden sind – Sie vermeiden den Zusatz „in Gründung“ – Die Satzung wird direkt auf Ihr Unternehmen und Ihre Interessen zugeschnitten – Sie umgehen die persönliche Haftung während der Gründungsphase – Ihr Unternehmen ist sofort in einer kapitalmarktfähigen Rechtsform aufgestellt – Nachteile ergeben sich ausschließlich aus zusätzlichen, regelmäßig aber minimalen Dienstleistungskosten

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Vorratsgesellschaft-Kaufen – eine Abteilung der Hi-Tech Media AG.

Die Hi-Tech Media AG und damit auch www.Vorratsgesellschaft-Kaufen.de ist ein Unternehmen mit starken und renommierten Partnern. Gerade der Kauf von Vorratsgesellschaften ist einerseits Vertrauenssache und verlangt andererseits exzellente Beratung. Deshalb arbeiten wir bei  Gründung und Verkauf von Vorratsgesellschaften mit unseren erfahrenen Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren und Wirtschaftsprüfern zu Ihrem Vorteil  eng zusammen, erläutert Dr. Lutz WERNER, Vorstand der www.Hi-Tech-Media.de

Vorratsgesellschaften mit kostenloser Finanzierungsberatung – z. B. zu weiterer Kapitalbeschaffung über den Beteiligungsmarkt.

Siehe:

Erwerben Sie einfach Ihre eingetragene Vorratsgesellschaft und lassen Sie sich von den Netzwerkpartnern der Dr. Werner Financial Service Group kostenlos beraten. Wir leisten Ihnen die Gründungs- und weitere Finanzierungsberatung für Ihre neue Vorratsgesellschaft als unverbindlichen Zusatzservice.

Kauf einer Vorratsgesellschaft ist Vertrauenssache

Innovation und steuerliche Abzugsfähigkeit waren wichtige Kriterien für die Entwicklung des Gründungskonzeptes von “Vorratsgesellschaft-Kaufen”. So können Sie beim Erwerb unserer Vorratsgesellschaften Steuern sparen, indem die Gesellschaft das Gründungshonorar und die Gründungskosten trägt und dadurch diese vollabzugsfähig sind.

Nutzen Sie den individuellen Service beim Kauf von Vorratsgesellschaften bei “Vorratsgesellschaft-Kaufen.de“. Wir legen Wert auf persönliche Betreuung und gestalten den Notartermin gemeinsam. Daher können wir auf Ihre Wünsche beim Kauf Ihrer Vorratsgesellschaft individuell eingehen.

Gesellschaftsgründungen und Übernahmen von Vorratsgesellschaften mit umfassender Beratung in allen unternehmerischen Fragen aus unserem Netzwerk.

Wir arbeiten mit erfahrenen Gesellschaftsrechtlern und Aktiengesellschafts-Spezialisten als Wirtschafts- und Steuerrechtler mit über 30-jähriger Berufserfahrung zusammen. Hunderte von Gesellschaftsgründungen und Vorratsgesellschaften sind unsere Referenz. Die Dr. Werner Financial Service AG (www.finanzierung-ohne-bank.de) und Dr. Werner & Collegen (www.dr-werner-und-collegen.de) sind unsere Netzwerkpartner. Sie haben zahlreiche Fachbeiträge und Fachbücher zu Gesellschaftsrecht und Finanzierung publiziert.

Professionelle Gründungsagentur für Vorratsgesellschaften – Vorrats-KG, Vorrats-GmbH, Vorrats-AG, Vorrats-GmbH & Co. KG, Vorrats-AG & Co. KG Vorratsgesellschaft erwerben: Unbürokratisch, schnell, fachkundig.

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Vorratsgesellschaft mit Eigenkapitalbeschaffung für Existenzgründer.

Eine Vorratsgesellschaft zu erwerben (etwa eine KG, GmbH oder AG) ist für diejenigen interessant, die sich selbstständig machen wollen und

  • als Unternehmer ein zweites, rechtlich eigenständiges Standbein benötigen oder
  • für die Ausgliederung eines neuen Geschäftsfeldes.

Die zwei größten Vorteile beim Kauf einer sog. Vorratsgesellschaft sind

  1. Die sofortige Verfügbarkeit ohne bürokratischen Aufwand – eine Vorratsgesellschaft kann man innerhalb von 24 Stunden kaufen und betreiben – sowie
  2. die begrenzte Haftung dieser Kapitalgesellschaft.

Bei „Vorratsgesellschaften“ handelt es sich um Gesellschaften, die auf Vorrat gegründet wurden, um an einen Interessanten weiter verkauft zu werden. Eine solche „Vorratsgesellschaft“ ist etwa dann von Vorteil, wenn der betreffende Erwerber sehr schnell einen Rechtsträger mit Haftungsbeschränkung (auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt) benötigt, um mittels dieses Rechtsträgers eine neue Geschäftstätigkeit zu starten oder einen anderen Gegenstand, etwa eine Unternehmensbeteiligung oder z.B. eine Immobilie, zu erwerben. Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich daher regelmäßig um Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH oder der AG sowie der Personengesellschaft in Form der KG.

Die Handelsgesellschaften werden zunächst mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital gegründet. Das ist bei der GmbH 25.000,– € und bei der AG 50.000,–€. Die Vorratsgesellschaft entfaltet zunächst keine eigene Geschäftstätigkeit. Der Gründer hält sie auf Vorrat bereit (deshalb gemäß Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Bezeichnung „Vorratsgesellschaft“), damit sie von einem Interessenten erworben werden kann.

So stellt z.B. www.Vorratsgesellschaft-kaufen.de den passenden Rechtsträger für Ihre unternehmerischen Aktivitäten zur Verfügung. Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft erhält der Interessent innerhalb von 24 Stunden eine im Handelsregister eingetragene, voll handlungsfähige und schuldenfreie GmbH, AG oder Kommanditgesellschaft (KG). Eine Vorratsgesellschaft ist eine neu gegründete, in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die vollkommen unbelastet ist.

Sie vermeiden mit dem Kauf einer Vorratsgesellschaft lange Eintragungsfristen, bürokratische Wege, die persönliche Haftung als Gründungsgesellschafter während der Gründungsphase und den im Geschäftsleben wenig beliebten Zusatz „in Gründung“.

Dienstleistungen von www. Vorratsgesellschaft-kaufen.de:

  • AG, GmbH und KG sind neu eingetragen oder mit auch teils älteren Gründungsjahren,
  • Beratung bei der für Sie geeigneten Rechtsformwahl (GmbH, AG, oder KG),
  • Anpassung der Satzung an Ihre Bedürfnisse bzw. an den Kapitalmarkt,
  • Vorbereitung des Notartermins und der Übernahmeverträge,

Vorteile beim Erwerb einer Vorratsgesellschaft:

  • Sie erhalten eine im Handelsregister eingetragene und sofort voll handlungsfähige Gesellschaft,
  • Notarielle Garantie, dass keine Altlasten vorhanden sind,
  • Sie vermeiden den Zusatz „in Gründung“,
  • die Satzung wird direkt auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten,
  • Sie umgehen die persönliche Haftung während der Gründungsphase und

Ihr Unternehmen ist sofort in einer kapitalmarktfähigen Rechtsform aufgestellt.

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Kauf oder Gründung einer Handelsgesellschaft – AG, GmbH, KG

Wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer, eine Handelsgesellschaft benötigen, wie AG, GmbH oder KG sind zwei Wege möglich:

  1. Sie können Ihre Handelsgesellschaft selbst gründen. Dies aber ist zeitaufwendig, braucht viele Wege zum Notar, zur Bank, zum Handelsregister und zur IHK. All dies ist äußerst bürokratisch und bis Sie ihr eigenes Geschäft wirklich beginnen können verstreichen Wochen oder Monate. Die eigentliche Zeit die Sie benötigen ist am Anfang auch nicht absehbar.
  2. Alternativ können Sie eine bereits auf Vorrat gegründete Handelsgesellschaft (sog. Vorratsgesellschaft) kaufen und direkt mit ihrem Geschäft beginnen, erläutert Dr. Lutz WERNER, Vorstand der HI-Tech Media AG mit Vorratsgesellschaft-kaufen.de

Eine Vorratsgesellschaft ist eine neu gegründete, in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die noch keinerlei Geschäftstätigkeit aufgenommen und nicht ein einziges operatives Geschäft getätigt haben darf. Der Begriff der Vorratsgesellschaft wurde als Rechtsbegriff von der Rechtsprechung ( keine Gesetzesdefinition ) entwickelt und in der Weise definiert, dass sie eine vorgegründete, inaktive, neue Mantelgesellschaft sein muss, die noch kein einziges Rechtsgeschäft mit einem Dritten getätigt haben darf, außer den für die Gründung erforderlichen Beauftragungen. Dazu gehören lediglich die Gründungsmandate an den Notar und die Beauftragungen zur Kontogründung bei der Bank. Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 16. 03. 1992 hat der Bundesgerichtshof ( II ZB 17/91 ; BGHZ 117, 323ff. ) die Gründung von Vorratsgesellschaften und den Handel mit denselben für zulässig erklärt.

Die Vorratsgesellschaft ist ein „unternehmensloses“ Rechtssubjekt, das durch die Handelsregister-Eintragung als juristische Person entstanden ist. Der neue Rechtsträger ist ohne Unternehmen rechtlich existent und nur zu dem Zweck der Weiterveräußerung als „Rechtshülle“ gegründet. Bei der Veräußerung muss die Funktion als Vorratsgesellschaft – auch gegenüber dem Handelsregister – offen gelegt werden. Unternehmensgegenstand einer Vorratsgesellschaft ist grundsätzlich “die Verwaltung eigenen Vermögens”, nämlich des gezeichneten Gesellschaftskapitals.

Da die Vorratsgesellschaft noch nicht operativ tätig gewesen sein darf, hat sie naturgemäß keine Verbindlichkeiten – mit Ausnahme der Notariatskosten, IHK-Beiträge und der Kontoeröffnungsgebühren. Interessenten bekommen somit eine kontofähige Rechtseinheit mit selbständiger, neuer Bonität und eine Vorratsgesellschaft ohne belastende Verlustvorträge, die bei der Fremdfinanzierung hinderlich wären. Erwerber einer Vorratsgesellschaft stellen unabhängig von ihrer Person die Bonität auf neue “Füße”.

Den Erwerb einer Vorratsgesellschaft stuft die Rechtsprechung als sogen. „wirtschaftliche Neugründung“ ein, was den Nachweis des gezeichneten Gesellschaftskapitals zum Zeitpunkt der Übernahme der Vorratsgesellschaft erforderlich macht. Die Ausstattung der Gesellschaft mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital ist somit zum Zeitpunkt des Verkaufs und der nachfolgenden Verwendung der Vorratsgesellschaft sicherzustellen. Das Registergericht hat daher entsprechend der Regelung in § 9 c GmbHG i. V. m. § 12 FGG eine Gründungsprüfung wie bei der Erstgründung durchzuführen, die sich auf die Erbringung der Mindeststammeinlagen bzw. des Mindestgrundkapitals und im Falle von Sacheinlagen auf deren Werthaltigkeit zu beziehen hat (§ 7 Abs. 2, 3, § 8 Abs. 2 GmbHG) = wirtschaftliche Neugründungsprüfung.

Der Käufer einer Vorratsgesellschaft spart sich den langwierigen Gründungs- und Eintragungsprozess der Handelsgesellschaft mit den bürokratischen Unannehmlichkeiten und die damit verbundenen Haftungsrisiken einer AG, KG bzw. GmbH in Gründung. Ein weiterer Vorteil ist die mit der Neugründung gesicherte Freiheit von Altforderungen aus früherem operativem Geschäft der Gesellschaft. Der Käufer muss nach Erwerb der Vorratsgesellschaft lediglich beim Handelsregister offenlegen, dass es sich um eine Vorratsgesellschaft handelt, die notwendigen Angaben zu Firmensitz, Unternehmensgegenstand, Mitgliedern der Organe etc. machen und die Versicherung der Geschäftsführer beilegen, dass sich das Stammkapital in ihrer freien Verfügung befindet und nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Das geschieht problemlos durch Beibringung einer entsprechenden Bankbescheinigung.

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