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Archive for March, 2015

Kauf einer Handelsgesellschaft – Rechtsformberatung und Kapitalbeschaffung

Anbieter von Handelsgesellschaften bzw. Vorratsgesellschaften (AG, GmbH, KG) mit kompetenter Rechtsformberatung und Kapitalbeschaffung ist die Hi-Tech Media AG in Göttingen (www.finanzierung-ohne-bank.de, www.hi-tech-media.de). Handelsgesellschaften bzw. Vorratsgesellschaften für den schnellen Unternehmensstart erwerben (www.vorratsgesellschaft-kaufen.de) und Beteiligungskapital von privaten Investoren und Kapitalgebern aufnehmen (www.finanzierung-ohne-bank.de), können Start-up-Unternehmer oder solche Unternehmer, die ein zweites Standbein benötigen.

Eine Vorratsgesellschaft ist eine neu gegründete, in das Handelsregister eingetragene Handelsgesellschaft (Kapital- oder Personengesellschaft: AG, GmbH, KG), die vollkommen unbelastet ist und noch keinerlei Geschäftstätigkeit aufgenommen hat. Der Begriff der Vorratsgesellschaft ist von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der genannten Weise definiert: Gründung, Eintragung ins Handelsregister und Geschäftsuntätigkeit bis zum Verkauf.

Deshalb hat eine sog. Vorratsgesellschaft keine Verbindlichkeiten. Erwerber bekommen eine neue Rechtseinheit (eine neue juristische Person oder mit einer Vorrats-KG einen verselbständigten neuen Rechtsträger) mit neuer Bonität und eine Vorratsgesellschaft ohne belastende Verlustvorträge, die bei einer Fremdfinanzierung abträglich wären. Auch eine KG ist einer kontofähige Gesellschaft mit einem gewissen Insolvenz- und Vollstreckungsschutz. Interessenten stellen somit über eine neue Vorratsgesellschaft ihre unternehmerische Bonität auf neue “Füße”.

Bei der Übernahme einer Vorratsgesellschaft (www.vorratsgesellschaft-kaufen.de) vermeiden Interessenten zusätzlich die langen Eintragungsfristen, die persönliche Haftung der Gründungsgesellschafter während der Gründungsphase und den im Geschäftsleben wenig beliebten Zusatz „in Gründung”. Das haben wir alles als unsere Dienstleistung für Sie erledigt.

Mit der Übernahme einer Vorratsgesellschaft wird eine neue Bonität begründet, die von der natürlichen Käufer-Person unabhängig ist. Über den Kauf einer Vorratsgesellschaft werden die Käufer über einen neuen Rechtsträger wieder kreditwürdig. In einer Vorratsgesellschaft können Unternehmer zudem eine anonyme Beteiligung übernehmen, wenn Sie im Hintergrund bleiben möchten.

Die Vorratsgesellschaft kann auch als Auffanggesellschaft dienen: Ist in einer Unternehmenskrise zum weiteren Fortbestand der Existenz eine Auffanggesellschaft erforderlich, so kann hierfür ohne Zeitverzug die Übernahme einer Vorratsgesellschaft hilfreich sein. Auf diese Vorratsgesellschaft können die Geschäftsverbindungen übertragen und die unternehmerische Tätigkeit fortgesetzt werden. Dann starten „Jung-Unternehmer“ innerhalb von 24 Stunden mit Ihrer Geschäftsidee und neuer Bonität. Einfach nur eine Vorratsgesellschaft bei der Dr. Werner Financial Service Group erwerben und schon können Interessenten mit ihrer neuen Gesellschaft ohne Haftungsrisiken und mit voller Kapitalausstattung ihr geplantes Geschäftsmodell starten. Informieren Sie sich über Vorratsgesellschaften in den Rechtsformen: AG, GmbH, KG, AG & Co. KG, GmbH & Co.KG.

Vorratsgesellschaften halten wir mit ergänzender Kapitalbeschaffung bereit:

Für die neue Vorratsgesellschaft wird auf Wunsch auch eine Kapitalbeschaffung durch die Dr. Werner Financial Service Group als ergänzende Finanzierurng ohne Banken durchgeführt. Eine Beteiligungsfinanzierung über stimmrechtsloses Beteiligungskapital oder über private Nachrangdarlehen kann initiiert werden.

Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft über die Hi-Tech Media AG (www.vorratsgesellschaft-kaufen.de) erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine im Handelsregister eingetragene, voll handlungsfähige und schuldenfreie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG) oder Kommanditgesellschaft (KG) zu günstigen, wettbewerbsfähigen Preisen. Vorratsgesellschaften sind auch besonders für Existenzgründer geeignet, da sofort mit dem operativen Geschäft begonnen werden kann.

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Die passende Rechtsform beim Kauf bzw. Gründung einer Handelsgesellschaft/Vorratsgesellschaft

Bei der Wahl der passenden bzw. geeigneten Rechtsform beim Kauf oder Gründung einer Gesellschaft (www.vorratsgesellschaft-kaufen.de) stellt das Gesellschafts- und Handelsrecht eine Vielzahl von Unternehmens-Rechtsformen unter verschiedenen wählbaren Gesichtspunkten zur Verfügung. Neben der privatrechtlichen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gibt es die im Handelsregister registrierten kaufmännischen Personenhandelsgesellschaften mit juristischen “Eigenständigkeiten” (z.B. die Kommanditgesellschaft), die Annäherungen an juristische Personen haben (z.B. die Möglichkeit einer sog. Sachfirma). Die Kapitalgesellschaften als juristische Personen (GmbH und AG) sind in gesonderten Gesetzen geregelt.

Bei Unternehmens-Neugründungen, bei Ausgründungen von Unternehmensteilen (Spin-Offs) aus einem Unternehmen oder beim Kauf einer Gesellschaft (www.vorratsgesellschaft-kaufen.de) stellt sich die Frage der Rechtsformwahl für das neue Unternehmen. Diese Auswahl der passenden Rechtsform ist unter finanzierungstechnischen (kapitalmarktrechtlichen), haftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten zu treffen. Mit diesem Beitrag gibt der Wirtschaftsjurist Dr. jur. Lutz WERNER und Vorstand der Hi-Tech Media AG (www.hi-tech-media.de) einen kurzen Überblick über die handelsrechtlichen Rechtsformen, die das deutsche Gesellschaftsrecht zur Verfügung stellt. Eine sog. “beste Rechtsform” gibt es nicht. Es gibt nur personenbezogen die “passende und interessengerechte” Rechtsform, die von ganz persönlichen Verhältnissen, Interessen und Zielen abhängig ist.

Die Unternehmens-Rechtsformen sind im Handelsgesetzbuch, im GmbH-Gesetz und im Aktiengesetz sowie im Genossenschafts-Gesetz geregelt. Für die Gründung einer Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches HGB oder die Übernahme einer Vorratsgesellschaft (http://www.companies-for-sale.de, www.vorratsgesellschaft-kaufen.de) kommen als Rechtsformen sowohl die Offene Handelsgesellschaft OHG und die Kommanditgesellschaft (KG) mit persönlicher Haftung der Gesellschafter bzw. der Komplementäre in Betracht. Die UG, die GmbH, die GmbH & Co KG und die Aktiengesellschaft sind jeweils haftungsrechtlich auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Lediglich für Steuern und Sozialabgaben muss der Geschäftsführer auch bei diesen Unternehmensrechtsformen gegebenenfalls persönlich einstehen. Die UG, die GmbH, die AG, die KGaA und die körperschaftlich strukturierte Genossenschaft sind juristische Personen (im Gegensatz zu natürlichen Personen) und gelten als sog. Kapitalgesellschaften.

Die GmbH & Co KG als sog. doppeltstöckige Gesellschaft verbindet die Vorteile einer Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen mit den steuerlichen Vorteilen des Einkommensteuerrechts der Verrechnung von positiven mit negativen Einkünften bei den Kommanditisten. Bei der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) haften alle Gesellschafter persönlich und unbeschränkt und sind sämtlichst im Handelsregister eingetragen. Bei der Kommanditgesellschaft (KG) haftet nur der geschäftsführende Komplementär, während der oder die Kommandisten nach Leistung ihrer Hafteinlagen von der weiteren persönlichen Haftung befreit sind.

Neben der Hafteinlage, die im Aussenverhältnis von Bedeutung ist, kann im Innenverhältnis der Gesellschafter abweichend eine höhere Pflichteinlage vereinbart werden.

Bei der OHG und der KG sind immer mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Nur die GmbH, die GmbH & Co KG und die AG können als “Einmanngesellschaft” gegründet und geführt werden.

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine eher selten gebräuchliche Rechtsform. Die Vorstände der KGaA sind haftende “Komplementäre” und die nichthaftenden Gesellschafter sind hier keine Kommanditisten, sondern Aktionäre.
Übertragungsvorteile (Fungibilität) von Gesellschaftsanteilen bei der OHG, KG und AG:

Wegen der Fungibilität und der kostenfreien Übertragung der Anteile und wegen des Standings und der Reputation ist für die beteiligungsorientierte Finanzierung die Aktiengesellschaft zu empfehlen. Die Aktien könnten als Inhaber-Stammaktien ausgegeben werden, so dass sie namenslos sind. Diese könnten dann zu jeder Zeit innerhalb der Aktionäre oder einer Familie oder an Dritte formfrei übertragen werden, ohne dass dies mit festen Daten irgendwo (z.B. im Handelsregister) amtlich dokumentiert wird. Inhaber-Aktien können somit anonym gehalten werden, da an das Handelsregister keine Gesellschafter-Listen eingereicht werden müssen. Dies ist bei der KG und auch der GmbH anders. Hier sind die Gesellschafter namentlich für das Handelsregister zu benennen.

Die Kommanditanteile (Kommanditsgesellschafts-Anteile) können ebenfalls formfrei und somit kostenfrei durch privatschriftlichen Vertrag übertragen werden. Allerdings sind die Kommanditgesellschafter immer im Handelsregister eingetragen und somit öffentlich und namentlich genannt. Eine Ausnahme ist dann gegebeben, wenn eine Beteiligung über einen Treuhandgesellschafter und Verwaltungstreuhänder erfolgt (z.B. bei KG-Fonds).
Geschäftsanteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH-Anteile) können dagegen nur durch notarielle Beurkundung übertragen, verkauft bzw. im Wege der Erbfolge verschenkt werden, so dass immer Notarkosten für die Übertragung anfallen. Zudem müssen die einzelnen GmbH-Gesellschafter in vorzulegenden Gesellschafterlisten jährlich dem Handelsregister mitgeteilt werden. Dementsprechend ist jeder GmbH-Beteiligte im Handelsregister notiert.

Die kapitalmarktfähige Rechtsform der Aktiengesellschaft:

Die Rechtsform der Aktiengesellschaft wäre auch für eine Privatplatzierung (Private Placement) von stimmrechtslosem Beteiligungskapital z.B. stillen Beteiligungen, Genussrechten oder Anleihen oder die Platzierung von Aktien bei einem späteren Börsengang zur weiteren Kapitalerhöhung und Liquiditsbeschaffung von Vorteil (siehe http://www.finanzierung-ohne-bank.de), da diese Rechtsform den besten Ruf am Beteiligungs- und Kapitalmarkt genießt. Die Aktiengesellschaft wird, da es in Deutschland lediglich ca. 13.000 AG´s gibt, als etwas Besonderes empfunden. GmbH´s und KG´s gibt es millionenweise. Noch sehr selten ist die europäische Aktiengesellschaft SE (Gründungs-Kapitalbedarf Euro 120.000,-).

Steuerliche Vor- und Nachteile ergeben sich bei der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft als GmbH oder AG nicht, so dass dieser Gesichtspunkt bei der Rechtsformwahl einer der Kapitalgesellschaften unbeachtet bleiben kann.

Die Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer, während die Personengesellschaften wie die Kommanditgesellschaft, die Offene Handelsgesellschaft und die GmbH & Co KG der Einkommensteuer der jeweiligen Gesellschafter nach einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung unterliegen. Die Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaften haben somit die Möglichkeit, positive mit negativen Einkünften zu verrechnen.
Nähere Informationen, auch über den schnellen und problemlosen Kauf einer schon vorgegründeten Gesellschaft siehe unter www.vorratsgesellschaft-kaufen.de. Anfragen auch unter info@hi-tech-media.de.

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