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Archive for November, 2012

Kapitalgesellschaft für neue Unternehmensaktivitäten

In Anknüpfung an den Ihnen wöchentlich übersandten Investoren-Brief möchte ich Ihnen heute für Ihre unternehmerischen Aktivitäten den Kauf einer sogenannten Vorratsgesellschaft das heißt AG, GmbH oder KG anbieten. Diese kann auf Wunsch mit zusätzlichem Kapital über die Dr. Werner Financial Service AG ausgestattet werden. Auch für ein professionelles Corporate Design, Internetauftritt usw. bieten wir Ihnen unsere Dienstleistung mit langjähriger Erfahrung an (Angebotskatalog).

Die Hi-Tech Media AG stellt Ihnen eine Vorratsgesellschaft als passenden und auf Sie abgestimmten Rechtsträger für Ihre unternehmerischen Aktivitäten zur Verfügung. Vorratsgesellschaften sind insbesondere für Existenzgründer, als zweites Standbein für ein Outsourcing, als Auffanggesellschaft zur Sicherung der Fortsetzung des operativen Geschäfts oder als einfache Projektgesellschaft geeignet, da sofort und risikolos mit der Geschäftstätigkeit begonnen werden kann. Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft erhalten Sie innerhalb von Tagen eine im Handelsregister eingetragene, voll handlungsfähige und schuldenfreie AG, GmbH oder KG.

Eine Vorratsgesellschaft ist eine notariell neugegründete, in das Handelsregister eingetragene, sofort handlungsfähige und schuldenfreie Gesellschaft. Wir haben für Sie alles erledigt: Notar, Handelsregister, IHK, Bank und alle Gründungsformalitäten. Sie vermeiden bürokratische Wege, die persönliche Haftung der Gründungsgesellschafter sowie den unbeliebten Zusatz „in Gründung“. Die Vorrats-AG bzw. -GmbH erhalten Sie mit dem auf ein Bankkonto eingezahlten Grund- bzw. Stammkapital.

Sie können also sofort mit Ihrer (Vorrats-)Gesellschaft am Geschäftsverkehr teilnehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unter Vorratsgesellschaft-Kaufen.de. Auch stehe ich Ihnen persönlich gerne für Fragen zur Verfügung.

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Vorteile einer Vorratsgesellschaft:

Eine Vorratsgesellschaft ist eingetragen im Handelsregister, sofort handlungsfähig, mit neuer Identität und Bonität sowie schuldenfrei! Die Vorteile erläutert der Wirtschaftsjurist Dr. jur Lutz WERNER.

Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft bei der Hi-Tech Media AG ( www.vorratsgesellschaft-kaufen.de ) erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine im Handelsregister eingetragene, voll handlungsfähige und schuldenfreie GmbH, AG, GmbH & Co KG, AG und & Co KG oder Kommanditgesellschaft (KG) zu einem günstigen Preis inklusive entsprechender Rechtsformberatung und Kapitalaufnahme-Expertise.

Interessenten bekommen eine neue Rechtseinheit mit neuer Bonität und mit unbelastetem Rating sowie eine Vorratsgesellschaft ohne belastende Verlustvorträge, die bei der Fremdfinanzierung hinderlich wären. Sie stellen Ihre Bonität auf neue “Füße”.
Bei der Übernahme einer Vorratsgesellschaft vermeiden Erwerber damit alle lästigen, bürokratischen Gründungsformalitäten: Langwierige Notartermine, die langen Eintragungsfristen bei Registergerichten, die persönliche Haftung der Gründungsgesellschafter während der Gründungsphase und den im Geschäftsleben wenig beliebten Zusatz „in Gründung“.

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Was ist eine Vorratsgesellschaft?

Eine Vorratsgesellschaft ist eine neu gegründete, in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die noch keinerlei Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, so definiert der Wirtschaftsjurist Dr. jur Lutz WERNER (www.vorratsgesellschaft-kaufen.de) die Vorratsgesellschaft.

Der Begriff der Vorratsgesellschaft wurde als Rechtsbegriff von der Rechtsprechung ( keine Gesetzesdefinition ) entwickelt und in der Weise definiert, dass sie eine vorgegründete, inaktive, neue Mantelgesellschaft sein muss, die noch kein einziges Rechtsgeschäft mit einem Dritten getätigt haben darf, außer den für die Gründung erforderlichen Beauftragungen. Dazu gehören lediglich die Gründungsmandate an den Notar und die Beauftragungen zur Kontogründung bei der Bank. Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 16. 03. 1992 hat der Bundesgerichtshof ( II ZB 17/91 ; BGHZ 117, 323ff. ) die Gründung von Vorratsgesellschaften und den Handel mit denselben für zulässig erklärt.

Da die Vorratsgesellschaft noch nicht operativ tätig gewesen sein darf, hat sie naturgemäß keine Verbindlichkeiten – mit Ausnahme der Notariatskosten, IHK-Beiträge und der Kontoeröffnungsgebühren. Interessenten bekommen somit eine kontofähige Rechtseinheit mit selbständiger, neuer Bonität und eine Vorratsgesellschaft ohne belastende Verlustvorträge, die bei der Fremdfinanzierung hinderlich wären. Erwerber einer Vorratsgesellschaft stellen unabhängig von ihrer Person die Bonität auf neue “Füße”.

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Rechtsprechung zur sog. Vorratsgesellschaft

Der Begriff „Vorratsgesellschaft“ ist relativ unbekannt und bedarf der Erläuterung durch den Wirtschaftsjuristen Dr. jur Lutz WERNER (info@hi-tech-media.de).

Eine Vorratsgesellschaft ist eine neu gegründete, in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die noch keine Geschäftstätigkeit aufgenommen haben darf. So die Definition des Wirtschaftsjuristen Dr. jur. Lutz WERNER, Vorstand der Hi-Tech Media AG (www.hi-tech-media.de).

Der Begriff der Vorratsgesellschaft wurde als Rechtsbegriff von der Rechtsprechung ( keine Gesetzesdefinition ) entwickelt und in der Weise definiert, dass sie

  • eine vorgegründete, inaktive, neue Mantelgesellschaft sein muss,
  • die noch kein einziges Rechtsgeschäft mit einem Dritten getätigt haben darf,
  • außer den für die Gründung erforderlichen sog.Beauftragungen.

Dazu gehören lediglich die Gründungsmandate an den Notar und die Beauftragungen zur Kontogründung bei der Bank.

Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 16. 03. 1992 hat der Bundesgerichtshof ( II ZB 17/91 ; BGHZ 117, 323ff. ) die Gründung von Vorratsgesellschaften und den Handel mit denselben für zulässig erklärt.

Die Vorratsgesellschaft ist ein also „unternehmensloses“ Rechtssubjekt, das durch die Handelsregister-Eintragung als juristische Person entstanden ist. Der neue Rechtsträger ist ohne Unternehmen rechtlich existent und nur zu dem Zweck der Weiterveräußerung als „Rechtshülle“ gegründet. Bei der Veräußerung muss die Funktion als Vorratsgesellschaft – auch gegenüber dem Handelsregister – offen gelegt werden. Unternehmensgegenstand einer Vorratsgesellschaft ist grundsätzlich “die Verwaltung eigenen Vermögens”, nämlich des gezeichneten Gesellschaftskapitals.

Da die Vorratsgesellschaft noch nicht operativ tätig gewesen sein darf, hat sie naturgemäß keine Verbindlichkeiten – mit Ausnahme der Notariatskosten, IHK-Beiträge und der Kontoeröffnungsgebühren. Interessenten bekommen somit eine kontofähige Rechtseinheit mit selbständiger, neuer Bonität und eine Gesellschaft ohne belastende Verlustvorträge, die bei der Fremdfinanzierung hinderlich wären. Erwerber einer Vorratsgesellschaft stellen unabhängig von ihrer Person die Bonität auf neue “Füße”.

Den Kauf einer Vorratsgesellschaft stuft die Rechtsprechung als sogen. „wirtschaftliche Neugründung“ ein, was den Nachweis des gezeichneten Gesellschaftskapitals zum Zeitpunkt der Übernahme der Vorratsgesellschaft erforderlich macht. Die Ausstattung der Gesellschaft mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital ist somit zum Zeitpunkt des Verkaufs und der nachfolgenden Verwendung der Vorratsgesellschaft sicherzustellen. Das Registergericht hat daher entsprechend der Regelung in § 9 c GmbHG i. V. m. § 12 FGG eine Gründungsprüfung wie bei der Erstgründung durchzuführen, die sich auf die Erbringung der Mindeststammeinlagen bzw. des Mindestgrundkapitals und im Falle von Sacheinlagen auf deren Werthaltigkeit zu beziehen hat (§ 7 Abs. 2, 3, § 8 Abs. 2 GmbHG) = wirtschaftliche Neugründungsprüfung.

Der Käufer einer Vorratsgesellschaft spart sich den langwierigen Eintragungsprozess der Gesellschaft und die damit verbundenen Haftungsrisiken einer AG bzw. einer GmbH in Gründung. Ein weiterer Vorteil ist die mit der Neugründung gesicherte Freiheit von Altforderungen aus früherem operativen Geschäft der Gesellschaft. Der Käufer muss nach Erwerb der Vorratsgesellschaft lediglich beim Handelsregister offenlegen, dass es sich um eine Vorratsgesellschaft handelt, die notwendigen Angaben zu Firmensitz, Unternehmensgegenstand, Mitgliedern der Organe etc. machen. Außerdem muss die Versicherung der kontoführenden Bank oder der Geschäftsleitung  beigefügt werden, dass sich das Stammkapital in ihrer freien Verfügung befindet und nicht mit Rechten Dritter belastet ist.

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