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Archive for January, 2015

Kauf einer Vorratsgesellschaft bzw. Handelsgesellschaft als Auffanggesellschaft

Handelsgesellschaften als Vorratsgesellschaften lassen sich zur Erhaltung der Unternehmensexistenz instrumentalisieren und sofort als sog. zweites Standbein einsetzen.

Eine vorgegründete bzw. auf Vorrat gegründete Gesellschaft (Vorratsgesellschaft) kann als Auffanggesellschaft mit Finanzierung zur sofortigen Fortführung der unternehmerischen Existenz eingesetzt und ohne Altlasten inklusive neuer Bankverbindung und Bankkonto von der Dr. Werner Financial Service Gruppe (www.vorratsgesellschaft-kaufen.de) kurzfristig erworben werden: Insolvenzbedrohte Unternehmen können mit einer Auffanggesellschaft die unternehmerische Tätigkeit fortsetzen und bestehende Aufträge sichern.

Lieferaufträge können auf die neue Auffanggesellschaft umgeschrieben werden. Auch zur Sicherung von Geschäftsverbindungen, von Know-How und Arbeitsplätzen übertragen wir Ihnen eine Auffanggesellschaft als im Handelsregister eingetragene Vorratsgesellschaft ohne Verbindlichkeiten mit einem Bankkonto. Unternehmer in der Krise können sofort mit der Auffanggesellschaft am Geschäftsleben / am Geschäftsverkehr teilnehmen und ihre unternehmerische Tätigkeit fortsetzen.

Die Auffanggesellschaft bzw. Vorratsgesellschaft begründet neue Identität und neue Bonität:

Mit einer vorgegründeten Auffanggesellschaft begründen Sie eine n e u e Bonität, die von Ihrer Person unabhängig ist. Über den Kauf einer Auffanggesellschaft als Vorratsgesellschaft von unserem Netzwerkpartner, der Hi-Tech Media AG (www.hi-tech-media.de), werden Sie über einen neuen Rechtsträger wieder kreditwürdig und finden einen unbelasteten Neuanfang. In der Auffanggesellschaft können Sie zudem über einen Treuhänder eine anonyme Beteiligung übernehmen, wenn Sie im Hintergrund bleiben möchten.


Die Auffanggesellschaft tritt mit neuem Rating am Markt und bei den Banken auf:

Ist in einer Unternehmenskrise zum weiteren Fortbestand der unternehmerischen und privaten Existenz eine Auffanggesellschaft erforderlich, so kann hierfür ohne Zeitverzug die Übernahme einer vorgegründeten Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) bzw. Personengesellschaft (KG) dienen. Auf diese Vorratsgesellschaft können die Geschäftsverbindungen übertragen und die unternehmerische Auftragsabwicklung fortgesetzt werden.

Die Auffanggesellschaft können Sie bei uns mit Beratungsservice erwerben:

Sie können bei uns die Vorratsgesellschaft als Auffanggesellschaft mit Beratungs- und Übernahmeservice und Finanzierungsberatung sowie bankenunabhängiger Kapitalbeschaffung (www.finanzierung-ohne-bank.de) erwerben.

Bei der Übernahme einer Auffanggesellschaft bieten wir Ihnen den gesamten Übernahmeservice und eine “Rund-um-Beratung” für einen guten Start mit Ihrer neuen Auffanggesellschaft. Wir helfen zudem auf Wunsch bei der weiteren Aufkapitalisierung und Finanzierung bzw. Kapitalerhöhung der Auffanggesellschaft.

Durch die Dienstleistungen der Dr. Werner Financial Service Gruppe beim Kauf einer neu ins Handelsregister eingetragenen Handelsgesellschaft (AG, GmbH, KG; AG & Co. KG sowie GmbH & Co. KG) und mit notarieller Übernahme (Firmenänderung, Sitzverlegung etc.) ist diese sofort einsetzbar.

Unsere Dienstleistungen mit langjähriger Erfahrung und dem Fachwissen des anerkannten Wirtschaftsjuristen Dr. jur. Lutz WERNER besteht im Übrigen weiter aus:

  • Beratung bei der Rechtsformwahl (GmbH, AG, KG; AG & Co. KG oder GmbH & Co. KG),
  • Anpassung der Satzung an die Bedürfnisse Ihres operativen Geschäfts bzw. an den      Kapitalmarkt,
  • Vorbereitung des Notartermins und der Übernahmeverträge,
  • Umsetzung der Kapitalbeschaffung und der Einwerbung von stimmrechtslosem Beteiligungskapital bzw.Genussrechtskapital, stillem Beteiligungskapital oder Anleihekapital,
  • Finanzkommunikation zur Eigenkapitalbeschaffung und Unternehmensfinanzierung am Kapitalmarkt
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Vorratsgesellschaft als Auffanggesellschaft und zur Unternehmensfortführung

Mit einer Vorratsgesellschaft (AG, GmbH, KG) als Auffanggesellschaft aus der Krise: Auffanggesellschaft zur sofortigen Unternehmensfortführung ohne Altlasten, neuer Bonität, mit Bankverbindung und Bankkonto von www.vorratsgesellschaft-kaufen.de, erläutert der Wirtschaftsjurist Dr. jur. Lutz WERNER.

Ist in einer Unternehmenskrise zum weiteren Fortbestand der Existenz eine Auffanggesellschaft erforderlich, so kann hierfür ohne Zeitverzug innerhalb weniger Tage die Übernahme einer Vorratsgesellschaft in der Rechtsform einer AG, GmbH oder KG dienen. Auf diese Vorratsgesellschaft können die Geschäftsverbindungen übertragen und damit die unternehmerische Tätigkeit fortgesetzt werden.

Insolvenzbedrohte Unternehmen können mit einer Auffanggesellschaft die unternehmerische Existenz und bestehende Aufträge sichern. Lieferaufträge können auf die neue Auffanggesellschaft umgeschrieben werden. Auch zur Sicherung von Geschäftsverbindungen, von Know-how und Arbeitsplätzen übertragen wir Ihnen eine Auffanggesellschaft als im Handelsregister eingetragene Vorratsgesellschaft ohne Verbindlichkeiten mit einem Bankkonto, so dass Unternehmer in der Krise sofort mit der Auffanggesellschaft am Geschäftsleben / am Geschäftsverkehr teilnehmen und die unternehmerische Tätigkeit fortsetzen können.

  1. Die Auffanggesellschaft bzw. Vorratsgesellschaft begründet neue Bonität:

Mit einer vorgegründeten Auffanggesellschaft begründen Sie eine  neue Bonität und neue Identität, die von Ihrer Person unabhängig ist. Über den Kauf einer Auffanggesellschaft als Vorratsgesellschaft werden Sie über einen neuen Rechtsträger wieder kreditwürdig und finden einen unbelasteten Neuanfang. In der Auffanggesellschaft können Sie zudem über einen Treuhänder eine anonyme Beteiligung übernehmen, wenn Sie im Hintergrund bleiben möchten.

  1. Die Auffanggesellschaft tritt mit neuem Rating am Markt und bei den Banken auf:

Ist in einer Unternehmenskrise zum weiteren Fortbestand der unternehmerischen und privaten Existenz eine Auffanggesellschaft erforderlich, so kann hierfür ohne Zeitverzug die Übernahme einer vorgegründeten Kapitalgesellschaft als juristische Person dienen. Auf diese Vorratsgesellschaft können die Geschäftsverbindungen übertragen und die unternehmerische Auftragsabwicklung fortgesetzt werden.

  1. Die Auffanggesellschaft mit Beratungs- und Übernahmeservice und Finanzierungsberatung:

Bei der Übernahme einer Auffanggesellschaft bieten wir Ihnen den gesamten Übernahmeservice und eine “Rund-um-Beratung” für einen guten Start  mit Ihrer neuen Auffanggesellschaft. Wir helfen zudem auf Wunsch bei der weiteren Aufkapitalisierung und Finanzierung bzw. Kapitalerhöhung der Auffanggesellschaft.

  1. Die  Dienstleistungen der Dr. Werner Financial Service Gruppe für eine Auffanggesellschaft: GmbH, AG, KG und GmbH & Co KG bzw.AG& Co KG jüngst frisch ins Handelsregister eingetragen und nach notarieller Übernahme (Firmenänderung, Sitzverlegung, neuen Geschäftsführer etc.) sofort einsetzbar:
  • Beratung bei der Rechtsträgerwahl (GmbH, AG, KG oder GmbH & Co. KG),
  • Anpassung der Satzung an die Bedürfnisse  Ihres operativen Geschäfts bzw. an den Kapitalmarkt,
  • Vorbereitung des Notartermins und der Übernahmeverträge,
  • Umsetzung der Kapitalbeschaffung und
  • Einwerbung von Mezzanine-Kapital , Genussrechts-, Beteiligungs- oder Anleihekapital,
  • Finanzkommunikation zur Eigenkapitalbeschaffung  und Unternehmensfinanzierung,
  • Unterstützung durch das Finanzportal www.Anleger-Beteiligungen.de und des wöchentlich erscheinenden www.Investoren-Brief.de

Auskünfte und Informationen erhalten Interessenten kostenfrei von dem Wirtschaftsjuristen Dr. jur. Lutz WERNER unter info@vorratsgesellschaft-kaufen.de

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