Archive

Archive for August, 2014

Vorratsgesellschaft mit Eigenkapitalbeschaffung für Existenzgründer.

Eine Vorratsgesellschaft zu erwerben (etwa eine KG, GmbH oder AG) ist für diejenigen interessant, die sich selbstständig machen wollen und

  • als Unternehmer ein zweites, rechtlich eigenständiges Standbein benötigen oder
  • für die Ausgliederung eines neuen Geschäftsfeldes.

Die zwei größten Vorteile beim Kauf einer sog. Vorratsgesellschaft sind

  1. Die sofortige Verfügbarkeit ohne bürokratischen Aufwand – eine Vorratsgesellschaft kann man innerhalb von 24 Stunden kaufen und betreiben – sowie
  2. die begrenzte Haftung dieser Kapitalgesellschaft.

Bei „Vorratsgesellschaften“ handelt es sich um Gesellschaften, die auf Vorrat gegründet wurden, um an einen Interessanten weiter verkauft zu werden. Eine solche „Vorratsgesellschaft“ ist etwa dann von Vorteil, wenn der betreffende Erwerber sehr schnell einen Rechtsträger mit Haftungsbeschränkung (auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt) benötigt, um mittels dieses Rechtsträgers eine neue Geschäftstätigkeit zu starten oder einen anderen Gegenstand, etwa eine Unternehmensbeteiligung oder z.B. eine Immobilie, zu erwerben. Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich daher regelmäßig um Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH oder der AG sowie der Personengesellschaft in Form der KG.

Die Handelsgesellschaften werden zunächst mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital gegründet. Das ist bei der GmbH 25.000,– € und bei der AG 50.000,–€. Die Vorratsgesellschaft entfaltet zunächst keine eigene Geschäftstätigkeit. Der Gründer hält sie auf Vorrat bereit (deshalb gemäß Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Bezeichnung „Vorratsgesellschaft“), damit sie von einem Interessenten erworben werden kann.

So stellt z.B. www.Vorratsgesellschaft-kaufen.de den passenden Rechtsträger für Ihre unternehmerischen Aktivitäten zur Verfügung. Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft erhält der Interessent innerhalb von 24 Stunden eine im Handelsregister eingetragene, voll handlungsfähige und schuldenfreie GmbH, AG oder Kommanditgesellschaft (KG). Eine Vorratsgesellschaft ist eine neu gegründete, in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die vollkommen unbelastet ist.

Sie vermeiden mit dem Kauf einer Vorratsgesellschaft lange Eintragungsfristen, bürokratische Wege, die persönliche Haftung als Gründungsgesellschafter während der Gründungsphase und den im Geschäftsleben wenig beliebten Zusatz „in Gründung“.

Dienstleistungen von www. Vorratsgesellschaft-kaufen.de:

  • AG, GmbH und KG sind neu eingetragen oder mit auch teils älteren Gründungsjahren,
  • Beratung bei der für Sie geeigneten Rechtsformwahl (GmbH, AG, oder KG),
  • Anpassung der Satzung an Ihre Bedürfnisse bzw. an den Kapitalmarkt,
  • Vorbereitung des Notartermins und der Übernahmeverträge,

Vorteile beim Erwerb einer Vorratsgesellschaft:

  • Sie erhalten eine im Handelsregister eingetragene und sofort voll handlungsfähige Gesellschaft,
  • Notarielle Garantie, dass keine Altlasten vorhanden sind,
  • Sie vermeiden den Zusatz „in Gründung“,
  • die Satzung wird direkt auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten,
  • Sie umgehen die persönliche Haftung während der Gründungsphase und

Ihr Unternehmen ist sofort in einer kapitalmarktfähigen Rechtsform aufgestellt.

Categories: Uncategorized

Kauf oder Gründung einer Handelsgesellschaft – AG, GmbH, KG

Wenn Sie, aus welchen Gründen auch immer, eine Handelsgesellschaft benötigen, wie AG, GmbH oder KG sind zwei Wege möglich:

  1. Sie können Ihre Handelsgesellschaft selbst gründen. Dies aber ist zeitaufwendig, braucht viele Wege zum Notar, zur Bank, zum Handelsregister und zur IHK. All dies ist äußerst bürokratisch und bis Sie ihr eigenes Geschäft wirklich beginnen können verstreichen Wochen oder Monate. Die eigentliche Zeit die Sie benötigen ist am Anfang auch nicht absehbar.
  2. Alternativ können Sie eine bereits auf Vorrat gegründete Handelsgesellschaft (sog. Vorratsgesellschaft) kaufen und direkt mit ihrem Geschäft beginnen, erläutert Dr. Lutz WERNER, Vorstand der HI-Tech Media AG mit Vorratsgesellschaft-kaufen.de

Eine Vorratsgesellschaft ist eine neu gegründete, in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die noch keinerlei Geschäftstätigkeit aufgenommen und nicht ein einziges operatives Geschäft getätigt haben darf. Der Begriff der Vorratsgesellschaft wurde als Rechtsbegriff von der Rechtsprechung ( keine Gesetzesdefinition ) entwickelt und in der Weise definiert, dass sie eine vorgegründete, inaktive, neue Mantelgesellschaft sein muss, die noch kein einziges Rechtsgeschäft mit einem Dritten getätigt haben darf, außer den für die Gründung erforderlichen Beauftragungen. Dazu gehören lediglich die Gründungsmandate an den Notar und die Beauftragungen zur Kontogründung bei der Bank. Mit seiner Grundsatzentscheidung vom 16. 03. 1992 hat der Bundesgerichtshof ( II ZB 17/91 ; BGHZ 117, 323ff. ) die Gründung von Vorratsgesellschaften und den Handel mit denselben für zulässig erklärt.

Die Vorratsgesellschaft ist ein „unternehmensloses“ Rechtssubjekt, das durch die Handelsregister-Eintragung als juristische Person entstanden ist. Der neue Rechtsträger ist ohne Unternehmen rechtlich existent und nur zu dem Zweck der Weiterveräußerung als „Rechtshülle“ gegründet. Bei der Veräußerung muss die Funktion als Vorratsgesellschaft – auch gegenüber dem Handelsregister – offen gelegt werden. Unternehmensgegenstand einer Vorratsgesellschaft ist grundsätzlich “die Verwaltung eigenen Vermögens”, nämlich des gezeichneten Gesellschaftskapitals.

Da die Vorratsgesellschaft noch nicht operativ tätig gewesen sein darf, hat sie naturgemäß keine Verbindlichkeiten – mit Ausnahme der Notariatskosten, IHK-Beiträge und der Kontoeröffnungsgebühren. Interessenten bekommen somit eine kontofähige Rechtseinheit mit selbständiger, neuer Bonität und eine Vorratsgesellschaft ohne belastende Verlustvorträge, die bei der Fremdfinanzierung hinderlich wären. Erwerber einer Vorratsgesellschaft stellen unabhängig von ihrer Person die Bonität auf neue “Füße”.

Den Erwerb einer Vorratsgesellschaft stuft die Rechtsprechung als sogen. „wirtschaftliche Neugründung“ ein, was den Nachweis des gezeichneten Gesellschaftskapitals zum Zeitpunkt der Übernahme der Vorratsgesellschaft erforderlich macht. Die Ausstattung der Gesellschaft mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital ist somit zum Zeitpunkt des Verkaufs und der nachfolgenden Verwendung der Vorratsgesellschaft sicherzustellen. Das Registergericht hat daher entsprechend der Regelung in § 9 c GmbHG i. V. m. § 12 FGG eine Gründungsprüfung wie bei der Erstgründung durchzuführen, die sich auf die Erbringung der Mindeststammeinlagen bzw. des Mindestgrundkapitals und im Falle von Sacheinlagen auf deren Werthaltigkeit zu beziehen hat (§ 7 Abs. 2, 3, § 8 Abs. 2 GmbHG) = wirtschaftliche Neugründungsprüfung.

Der Käufer einer Vorratsgesellschaft spart sich den langwierigen Gründungs- und Eintragungsprozess der Handelsgesellschaft mit den bürokratischen Unannehmlichkeiten und die damit verbundenen Haftungsrisiken einer AG, KG bzw. GmbH in Gründung. Ein weiterer Vorteil ist die mit der Neugründung gesicherte Freiheit von Altforderungen aus früherem operativem Geschäft der Gesellschaft. Der Käufer muss nach Erwerb der Vorratsgesellschaft lediglich beim Handelsregister offenlegen, dass es sich um eine Vorratsgesellschaft handelt, die notwendigen Angaben zu Firmensitz, Unternehmensgegenstand, Mitgliedern der Organe etc. machen und die Versicherung der Geschäftsführer beilegen, dass sich das Stammkapital in ihrer freien Verfügung befindet und nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Das geschieht problemlos durch Beibringung einer entsprechenden Bankbescheinigung.

Categories: Uncategorized

Leitfaden zum Kauf einer sog. Vorratsgesellschaft

Der Kauf einer sog. Vorratsgesellschaft (AG, GmbH, KG) ist Vertrauenssache und bedarf fachmännischer Beratung:

Unsere Gesellschaften wie AG, GmbH und KG(www.vorratsgesellschaft-kaufen.de/vorratsgesellschaften/angebotsliste/) wurden von einem Notar ordnungsgemäß gegründet und sind im Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaften haben noch keine geschäftlichen Tätigkeiten aufgenommen. So können auch keine Verbindlichkeiten entstehen.

Das Grundkapital der Aktiengesellschaft (50.000 €) bzw. das Stammkapital der GmbH (25.000 €) ist voll auf das Bankkonto der Gesellschaft eingezahlt und steht mit dem notariellen Kauf zur Verfügung der neuen Geschäftsführung. Darüber erhalten Sie eine Bankbescheinigung.

Alle Gründungskosten wie Notar-Gebühren, die IHK-Pflichtbeiträge, die Kontoeröffnungskosten, Bankgebühren usw. wurden von uns beglichen.

Der Kauf einer Vorratsgesellschaft erfordert den Notar als Vertrauensperson und den Wirtschaftsjuristen als beratenden Fachmann:

  1. Der Notar sowie unsere Wirtschaftsjuristen beraten Sie zu den schwierigen rechtlichen und geschäftlichen Fragen von Gründung, Kauf und der Verwendung einer Vorratsgesellschaft. Wir beraten Sie weiter beim Kaufvertrag, der Übernahme der Gesellschaft, der künftigen Satzung ihrer Gesellschaft sowie der neuen Geschäftsführung und bei allen Ihren weiteren Fragen. Diese Beratung ist für Sie kostenlos.
  2. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, stellen Sie ihre Fragen, vereinbaren Sie mit uns einen Termin und lassen Sie sich ihre Vorratsgesellschaft (AG, GmbH oder KG) reservieren. Bitte übersenden Sie dazu die Checkliste (www.vorratsgesellschaft-kaufen.de/bestellen/checkliste/) vollständig ausgefüllt. Alle Angaben sind für uns und den Notar wichtig, damit die Beurkundung entsprechend Ihrer Wünsche vorbereitet und die Übertragung der Vorratsgesellschaft reibungslos und kurzfristig vollzogen werden kann. Vor dem Termin übermitteln wir Ihnen per Mail den vom Notar vorbereiteten notariellen Kaufvertrag und weitere Unterlagen zur Prüfung.
  3. Überweisen Sie den Kaufpreis von insgesamt 55.500 € für die Vorrats-AG, 27.500 € für die Vorrats-GmbH und 2100 € für die Vorrats.KG rechtzeitig vor der geplanten Beurkundung auf unser Konto Nr.: 620 6445 00 bei der Commerzbank BLZ: 260 400 30.
  4. Der Kaufpreis beinhaltet 50.000,00 € Grundkapital bei der AG, 25.000,00 € Stammkapital bei der GmbH bzw. 200,00 € Gesellschaftskapital bei der KG. Dieses Kapital auf dem Bankkonto der Gesellschaft steht Ihnen unmittelbar nach dem Notartermin für Gesellschaftszwecke wieder zur Verfügung.
  5. Die Beurkundung kann erfolgen, sobald der Kaufpreis bei uns eingegangen ist.
  6. Die Gesellschaft bzw. die Geschäftsanteile gehen unmittelbar mit der Beurkundung auf den/die neuen Gesellschafter über. Die neue Geschäftsführung kann sofort bestellt und tätig werden.
  7. Nach der Beurkundung des Gesellschaftskaufvertrages händigt der Notar Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten alle Geschäftsunterlagen der Gesellschaft aus. Dazu gehören auch die Bankunterlagen, die der neuen Geschäftsführung umgehend die Verfügung über die Geschäftskonten mit dem Grund- bzw. Stammkapital der Gesellschaft ermöglichen.
  8. Geschäftsführerwechsel und Satzungsänderungen werden durch den Notar unmittelbar zur Eintragung im Handelsregister angemeldet.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: Per Mail (info@vorratsgesellschaft-kaufen.de) oder auch telefonisch unter 0551 999640

Categories: Uncategorized

Vorratsgesellschaft (AG, GmbH, KG) mit Eigenkapitalbeschaffung

Eine Vorratsgesellschaft zu erwerben (etwa eine KG, GmbH oder AG) ist für diejenigen interessant, die sich selbstständig machen wollen und

  • als Unternehmer ein zweites, rechtlich eigenständiges Standbein benötigen oder
  • für die Ausgliederung eines neuen Geschäftsfeldes.

Die zwei größten Vorteile beim Kauf einer Vorratsgesellschaft sind, erläutert Dr. jur. Lutz WERNER, Herausgeber des Finanzportals www.Anleger-Beteiligungen.de und des www.Investoren-Brief.de:

  1. Die sofortige Verfügbarkeit ohne bürokratischen Aufwand – eine Vorratsgesellschaft kann man innerhalb von 24 Stunden kaufen und betreiben – sowie
  2. die begrenzte Haftung dieser Kapitalgesellschaft.

Bei „Vorratsgesellschaften“ handelt es sich um Gesellschaften, die auf Vorrat gegründet werden, um an einen Interessanten weiter verkauft zu werden. Eine solche „Vorratsgesellschaft“ ist etwa dann von Vorteil, wenn der betreffende Erwerber sehr schnell einen Rechtsträger mit Haftungsbeschränkung (auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt) benötigt, um mittels dieses Rechtsträgers eine neue Geschäftstätigkeit zu starten oder einen anderen Gegenstand, etwa eine Unternehmensbeteiligung oder z.B. eine Immobilie, zu erwerben. Bei Vorratsgesellschaften handelt es sich daher regelmäßig um Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH oder der AG sowie der Personengesellschaft in Form der KG.

Die Handelsgesellschaften werden zunächst mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapital gegründet. Das ist bei der GmbH 25.000,– € und bei der AG 50.000,–€. Die Vorratsgesellschaft entfaltet zunächst keine eigene Geschäftstätigkeit. Der Gründer hält sie auf Vorrat bereit (deshalb gemäß Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Bezeichnung „Vorratsgesellschaft“), damit sie von einem Interessenten erworben werden kann.

So stellt z.B. www.Vorratsgesellschaft-kaufen.de den passenden Rechtsträger für Ihre unternehmerischen Aktivitäten zur Verfügung. Durch den Kauf einer Vorratsgesellschaft erhält der Interessent innerhalb von 24 Stunden eine im Handelsregister eingetragene, voll handlungsfähige und schuldenfreie GmbH, AG oder Kommanditgesellschaft (KG). Eine Vorratsgesellschaft ist eine neu gegründete, in das Handelsregister eingetragene Gesellschaft, die vollkommen unbelastet ist.

Sie vermeiden mit dem Kauf einer Vorratsgesellschaft lange Eintragungsfristen, bürokratische Wege, die persönliche Haftung als Gründungsgesellschafter während der Gründungsphase und den im Geschäftsleben wenig beliebten Zusatz „in Gründung“.

Dienstleistungen von www. Vorratsgesellschaft-kaufen.de:

  • AG, GmbH und KG sind neu eingetragen oder mit auch teils älteren Gründungsjahren,
  • Beratung bei der für Sie geeigneten Rechtsformwahl (GmbH, AG, oder KG),
  • Anpassung der Satzung an Ihre Bedürfnisse bzw. an den Kapitalmarkt,
  • Vorbereitung des Notartermins und der Übernahmeverträge,

Vorteile beim Erwerb einer Vorratsgesellschaft:

  • Sie erhalten eine im Handelsregister eingetragene und sofort voll handlungsfähige Gesellschaft,
  • Notarielle Garantie, dass keine Altlasten vorhanden sind,
  • Sie vermeiden den Zusatz „in Gründung“,
  • die Satzung wird direkt auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten,
  • Sie umgehen die persönliche Haftung während der Gründungsphase und

Ihr Unternehmen ist sofort in einer kapitalmarktfähigen Rechtsform aufgestellt.

Categories: Uncategorized