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Einfachere Bilanz für kleine Unternehmen

Vorteile insbesondere für Vorratsgesellschaften: AG, GmbH

Der Bundestag hat es beschlossen: Einfachere Bilanz für kleine Unternehmen. Mit dieser Änderung des Handelsgesetzbuches setzte der Bundestag die sog. Micro-Richtlinie der Europäischen Union um. Da der Bundesrat nicht zustimmen muss, tritt diese Änderung unmittelbar in Kraft. Der Wirtschaftsjurist Dr. jur. Lutz Werner, Vorstand der Hi-Tech Media AG, erläutert diese Bilanzierungsvereinfachung, die für mehr als 500.000 kleine Unternehmen in Deutschland eine deutliche Vereinfachung und Entbürokratisierung bedeutet. Dabei werden die Bilanzen nicht nur erheblich vereinfacht sondern die Jahresabschlüsse brauchen auch nicht mehr im Bundesanzeiger veröffentlicht zu werden, sondern nur noch beim Bundesanzeiger hinterlegt werden.

  1. Wann gilt ein Unternehmen als Kleinunternehmen?
    Ein Unternehmen gilt als sog. Kleinunternehmen wenn es zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt:
  • der Umsatz beträgt nicht mehr als 700.000 € im Jahr,
  • die Bilanzsumme beträgt höchstens 350.000 € oder
  • das Unternehmen beschäftigt nicht mehr als zehn Arbeitnehmer.
  1. Für welche Kleinunternehmen gelten nun die vereinfachten Bilanzierungsvorschriften?
    Die Vereinfachung der Bilanzregeln gelten für Kleinunternehmen wenn sie entweder
  • als Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) oder
  • als Personengesellschaft ohne eine vollhaftende natürliche Person firmieren (AG & Co. KG, GmbH & Co. KG).

Die Erleichterung für die Rechnungslegung gelten für die Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember dieses Jahres liegt.

Die Bundesregierung hat weiter noch die Absicht, in dieser Legislaturperiode das Ordnungsgeld zu senken, das bei einer verspäteten Offenlegung von Jahresabschlüssen fällig wird. Auch soll das Ordnungsgeld nur dann verhängt werden, wenn eine „schuldhafte Säumnis“ vorliegt.

Fazit: Für eine große Zahl kleiner Unternehmen, insbesondere auch für neu gegründete Vorratsgesellschaften, ist das eine sehr begrüßenswerte Vereinfachung und die Betriebskosten entlastende Regelung (siehe auch Vorratsgesellschaft-kaufen.de).

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